Algemeine Geschäftsbedingung (AGB)

📄 AGB – Inhaltsverzeichnis


1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  • Nur B2B (§ 14 BGB / HGB)
  • Definitionen (Kunde, Ware, Fulfillment-Leistungen, VAS, Lager, Schnittstellen…)


2. Vertragsgegenstand

  • Beschreibung Fulfillment-Leistungen (Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Versand)
  • Value Added Services (Co-Packing, Promotion, Retouren, MHD-/Chargenverwaltung, etc.)
  • Optional: IT-Schnittstellen / Integrationen (JTL, Shopify, WooCommerce, Amazon etc.)


3. Vertragsschluss und Vertragsdokumente

  • Anfrage → Angebot → Annahme (Schriftform / Textform)
  • Online-Anfragen über Website = unverbindlich
  • Rahmenverträge / Dauerverträge möglich
  • Reihenfolge der Dokumente: Angebot > individuelle Vereinbarung > AGB


4. Leistungsumfang & Leistungserbringung

  • Start der Leistungen
  • Bearbeitungsfristen / SLA (z. B. Same-Day / 24h / nach Vereinbarung)
  • Flexible Mengenschwankungen / keine Mindestmengen (USP!)
  • Einsatz von Subunternehmern (z. B. DHL, Speditionen)


5. Pflichten des Kunden

  • Rechtmäßigkeit der Waren (keine Gefahrstoffe, Fälschungen etc.)
  • Verpackungs-/Etikettierpflichten bei Anlieferung
  • Bereitstellung korrekter Daten / Dokumente
  • Termingerechte Anlieferung
  • Mitwirkungspflichten bei IT-Schnittstellen


6. Wareneingang & Lagerung

  • Prüfung bei Annahme (Stückzahl, äußere Schäden)
  • Einlagerung nach FIFO / FEFO / kundenspezifisch
  • Lagerbedingungen (Temperatur, Hygiene, HACCP, BIO)
  • MHD- / Chargenverwaltung (optional VAS)
  • Inventuren / Bestandsbericht


7. Kommissionierung, Verpackung & Versand

  • Kommissioniergenauigkeit
  • Verpackungsstandards
  • Same-Day-Versand (falls bis Uhrzeit eingegangen)
  • Versanddienstleister (DHL / Spedition / Kunde bestimmt)
  • Weitergabe der Versandkosten 1:1 (USP)
  • Internationaler Versand


8. Value Added Services (VAS)

  • Co-Packing / Umpacken
  • Promotion- & Aktionsware
  • Retourenmanagement (Prüfung, Austausch, Wiedereinlagerung)
  • Lagerpflege / Replenishment
  • Individuelle Sonderleistungen


9. Schnittstellen / Software / IT

  • Anbindung über JTL, Shopify, API etc.
  • Datenübermittlung & -qualität
  • Systemverfügbarkeit & Wartungen
  • IT-Sicherheit / Zugriffskontrolle


10. Vergütung & Preisstruktur

  • Lagerkosten (Paletten, Kleinteile, BIO, etc.)
  • Wareneingang / Kommissionierung / Versand / VAS
  • Monatliche Grundgebühr
  • Abrechnung (monatlich / nach Aufwand)
  • Preisanpassungsklausel (z. B. Inflation, Löhne, Versandpreise)
  • Weitergabe DHL-Kosten ohne Aufschlag (USP)


11. Zahlungsbedingungen

  • Fälligkeit (z. B. 14 Tage netto)
  • Verzug & Zinsen (§ 288 II BGB)
  • Zurückbehaltungsrechte / Aufrechnung
  • Vorauszahlungen / Sicherheitsleistungen (optional)


12. Vertragslaufzeit & Kündigung

  • Einzelaufträge vs. Rahmenverträge
  • Mindestlaufzeit (falls gewünscht) – oder flexible Lösung
  • Kündigungsfristen (z. B. 1–3 Monate)
  • Außerordentliche Kündigung (wichtiger Grund)


13. Eigentum, Gefahrübergang & Versicherung

  • Eigentum bleibt beim Kunden
  • Gefahrübergang bei Einlagerung, Versand, VAS
  • Versicherung der Lagerware:
  • Aktueller Stand: Standard-Regelung (vorläufig)
  • Option für USP: Full Insurance deinem Kunden anbieten / integrieren
  • Pflicht Kunde: Warenwert mitteilen / unterversicherte Güter?


14. Haftung & Haftungsbegrenzung

  • Gesetzliche Haftung nach HGB (z. B. § 461 HGB, Lagerhalter)
  • Begrenzung auf vorhersehbare, typische Schäden
  • Haftungsausschlüsse (z. B. höhere Gewalt, falsche Angaben Kunde)
  • Haftung für Subunternehmer
  • Besondere Klausel: Lebensmittel / MHD / Verderb


15. Mitwirkungspflichten & Vertragsstrafen

  • Kundenseitige Pflichtverletzungen
  • Vertragsstrafen bei:
  • Falsche Angaben über Ware
  • Gefährliche oder verbotene Waren
  • Nichteinhaltung von Lieferterminen
  • IT-Schnittstellen-Manipulation
  • Ersatz zusätzlicher Kosten / Aufwand


16. Geheimhaltung & Vertraulichkeit

  • Kundendaten, Produktrezepte, Verkaufszahlen etc.
  • NDA-ähnliche Regelung
  • Keine Nutzung der Kundendaten für eigene Zwecke


17. Datenschutz (DSGVO)

  • Personenbezogene Daten von Endkunden werden verarbeitet
  • HCGCoach = Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO
  • AV-Vertrag erforderlich (separates Dokument)
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)


18. Einsatz von Subunternehmern

  • DHL, Speditionen, IT-Dienstleister etc.
  • Zulässig, aber Verantwortung bleibt beim Fulfillment-Dienstleister
  • Datenschutz: Subunternehmer = Unterauftragsverarbeiter


19. Höhere Gewalt

  • Pandemie, Streik, Naturkatastrophen, IT-Ausfälle etc.
  • Leistungspflichten ruhen
  • Keine Haftung


20. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: deutsches Recht
  • Gerichtsstand: Sitz des Dienstleisters (z. B. Viersen / Mönchengladbach)
  • Schriftform / Textform
  • Salvatorische Klausel
  • Priorität individueller Vereinbarungen



1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der HCGCoach GmbH, Gladbacher Str. 189, 41747 Viersen (nachfolgend „Dienstleister“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2
Der Dienstleister erbringt Fulfillment-Dienstleistungen, insbesondere Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Versand, Retourenabwicklung sowie weitere Value Added Services (z. B. Co-Packing, Promotion-Handling, MHD-/Chargenverwaltung, Umpackarbeiten). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarungen.

1.3
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.

1.4
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn wir Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringen.

1.5
Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Rahmenverträge, SLA) haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit sie keine Regelung enthalten, gelten ergänzend diese AGB.


2. Vertragsgegenstand

2.1
Der Dienstleister übernimmt im Auftrag des Kunden Fulfillment-Leistungen. Diese können insbesondere umfassen:

  • Lagerung von Waren (Paletten, Kleinteile, HACCP-/BIO-konforme Lagerung),
  • Kommissionierung von Bestellungen,
  • Verpackung nach kundenspezifischen Vorgaben,
  • Versand an Endkunden oder Handel (national und international),
  • Retourenmanagement (Annahme, Prüfung, Wiedereinlagerung oder Austausch),
  • Value Added Services (VAS) wie Co-Packing, Umpacken, Promotion- und Aktionsware, MHD-/Chargenverwaltung, Neubündelung, Tray-Verpackungen, Replenishment/Lagerpflege,
  • Schnittstellenanbindung an gängige Shopsysteme und ERP / WMS (z. B. JTL, Shopify, WooCommerce, Amazon, Otto, Kaufland u. a.).

2.2
Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Absatz, Lieferzeit der Versanddienstleister), sondern die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten kaufmännischen Standards.

2.3
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen (z. B. Paketdienste, Speditionen, IT-Dienstleister), bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

2.4
Soweit für bestimmte Waren besondere gesetzliche, behördliche oder sicherheitsrelevante Anforderungen bestehen (z. B. HACCP, BIO, Lebensmittelrecht, Gefahrgutrecht), werden diese vom Dienstleister im Rahmen der vereinbarten Leistungen eingehalten, sofern der Kunde die erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellt (siehe § 5).


3. Vertragsschluss

3.1
Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder Preisübersichten des Dienstleisters stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum) dar.

3.2
Der Kunde kann eine Anfrage mündlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder in sonstiger Weise stellen. Auf Basis dieser Anfrage erstellt der Dienstleister ein individuelles, verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3.3
Ein Vertrag kommt zustande durch
a) schriftliche oder textliche Annahme des Angebots durch den Kunden, oder
b) tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden (z. B. Anlieferung von Waren), sofern das Angebot dies vorsieht.

3.4
Bei wiederkehrender oder dauerhafter Zusammenarbeit kann ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Einzelaufträge können dann auf Grundlage des Rahmenvertrags durch Abruf, E-Mail oder Freigabe über eine Schnittstelle erfolgen.

3.5
Soweit der Dienstleister Leistungen vor Vertragsschluss erbringt (z. B. Beratung, Lagerreservierung, Systemanbindung), kann er hierfür eine angemessene Vergütung verlangen, wenn der Kunde die Beauftragung anschließend nicht erteilt und zuvor darauf hingewiesen wurde.


4. Leistungserbringung des Dienstleisters

4.1
Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäß den anerkannten Branchenstandards und – sofern einschlägig – unter Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und hygienischer Vorgaben (insbesondere HACCP, BIO, Lebensmittelrecht).

4.2
Der Dienstleister ist in der Organisation des Arbeitsablaufs und der Auswahl der Betriebsmittel frei, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen bestehen (z. B. SLA, Prozessvorgaben des Kunden).

4.3
Leistungszeiten
Sofern nicht ausdrücklich verbindliche Fristen vereinbart wurden, sind Leistungszeiten unverbindlich. Der Dienstleister bemüht sich um eine Bearbeitung von Bestellungen und Aufträgen innerhalb üblicher Fulfillment-Zeiten (z. B. Kommissionierung am selben oder nächsten Werktag).

4.4
SLA / besondere Service-Level
Soweit bestimmte Bearbeitungs- oder Versandzeiten (z. B. Same-Day, 24h) verbindlich zugesagt werden, gelten diese nur, wenn
a) alle erforderlichen Informationen des Kunden rechtzeitig vorliegen,
b) die Ware ordnungsgemäß und rechtzeitig eingelagert ist und
c) keine unvorhersehbaren Ereignisse oder höhere Gewalt eingreifen.

4.5
Subunternehmer
Der Dienstleister darf sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeigneter Subunternehmer bedienen (z. B. DHL, Speditionen, IT-Dienstleister, Verpackungsfirmen). Der Dienstleister bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

4.6
Leistungsanpassungen
Der Dienstleister ist zu geringfügigen oder sachlich gerechtfertigten Leistungsanpassungen berechtigt, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

4.7
Keine Garantie für Transportzeiten
Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für die Lieferzeiten von Versanddienstleistern oder Speditionen. Diese gelten als eigenständige Leistung Dritter. Verzögerungen beim Transport begründen keine Haftung des Dienstleisters, es sei denn, ihm ist ein Auswahlverschulden vorzuwerfen.


5. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

5.1
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Dokumente und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

5.2
Der Kunde garantiert, dass alle eingelagerten oder zu bearbeitenden Waren rechtmäßig sind und keine gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Verbote verletzen. Insbesondere sind ausgeschlossen:

  • Gefahrgut, explosive, brennbare oder toxische Stoffe,
  • gefälschte oder markenrechtsverletzende Produkte,
  • illegale Arzneimittel oder verbotene Nahrungsergänzungsmittel,
  • verderbliche Waren ohne entsprechende Vereinbarung (z. B. Kühlung).

5.3
Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anlieferung der Ware, insbesondere:

  • terminliche Abstimmung mit dem Dienstleister (Time-Slot),
  • korrekte Verpackung und Palettierung,
  • Inhalts- und Mengendeklarationen,
  • Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten (z. B. MHD, Chargen, Zutaten, BIO-, HACCP-Kennzeichen).

5.4
IT-/Schnittstellen
Soweit eine Anbindung an Systeme (z. B. JTL, Shopify, API) erfolgt, stellt der Kunde sicher, dass:
a) die übermittelten Daten korrekt, vollständig und aktuell sind,
b) keine Schadsoftware oder unbefugter Zugriff erfolgt,
c) Änderungen im System rechtzeitig kommuniziert werden.

5.5
Verpackungsvorgaben
Ist eine bestimmte Verpackungsart vorgeschrieben (z. B. gesetzliche Vorgaben, Vorgaben des Handels), muss der Kunde diese rechtzeitig mitteilen. Andernfalls gelten die Standards des Dienstleisters als genehmigt.

5.6
Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, an allen notwendigen Abläufen mitzuwirken (z. B. Klärung von Bestandsdifferenzen, Freigaben von Promotions, Bereitstellung von Versandlabels, Bereitstellung von Zolldokumenten für Auslandssendungen).

5.7
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand oder Schaden wird dem Kunden berechnet.

5.8
Pflichtverletzungen
Stellt sich heraus, dass der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten verstoßen hat (z. B. Lieferung verbotener Waren, falsche Angaben, fehlende Kennzeichnung), ist der Dienstleister berechtigt,

  • die Annahme oder Bearbeitung zu verweigern,
  • die Ware auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder zu vernichten (soweit gesetzlich zulässig),
  • entstandene Schäden und Mehraufwände zu berechnen,
  • bei erheblichen Verstößen den Vertrag fristlos zu kündigen.


6. Wareneingang und Lagerung

6.1
Wareneingang
Der Dienstleister nimmt die Waren am Lagerstandort während der üblichen Geschäftszeiten oder nach vorheriger Terminabstimmung entgegen. Bei Anlieferung prüft der Dienstleister stichprobenartig
a) Menge (z. B. Anzahl Paletten / Kartons),
b) äußerlich erkennbare Schäden an Verpackung / Ware,
c) Einhaltung vereinbarter Anlieferbedingungen.

6.2
Keine vollständige Prüfungspflicht
Der Dienstleister ist nicht zur vollständigen inhaltlichen oder qualitativen Prüfung der Ware verpflichtet (z. B. Produktmerkmale, Funktionsfähigkeit, gesetzliche Konformität), es sei denn, dies wurde ausdrücklich als VAS-Dienstleistung vereinbart.

6.3
Einlagerung
Die Einlagerung erfolgt nach den organisatorischen Möglichkeiten des Dienstleisters (z. B. Palettenregal, Kleinteilelager, HACCP-/BIO-Lagerbereiche). Der Dienstleister ist berechtigt, Lagerplätze innerhalb des Lagers zu wechseln, sofern Sicherheit, Ordnung und Zugriff gewährleistet bleiben.

6.4
Lagerbedingungen
Der Dienstleister gewährleistet ordnungsgemäße Lagerbedingungen gemäß den vereinbarten Standards (z. B. trocken, temperaturkontrolliert, HACCP-/BIO-konform), jedoch keine besondere Lagerung (z. B. Kühl- oder Tiefkühlware), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.5
MHD- und Chargenverwaltung
Soweit vereinbart (z. B. VAS), erfasst und verwaltet der Dienstleister MHD und/oder Chargen. Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt die Lagerung nach Standardverfahren (z. B. FIFO).

6.6
Inventuren / Bestandsberichte
Der Dienstleister führt regelmäßig systembasierte Bestandsaufzeichnungen. Auf Wunsch des Kunden können zusätzliche Inventuren oder Prüfungen durchgeführt werden; diese sind kostenpflichtig, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind oder auf einem Verschulden des Dienstleisters beruhen.

6.7
Besondere Lageranforderungen (z. B. Wertware, Gefahrgut, Diebstahlschutz) müssen vor Vertragsschluss eindeutig vom Kunden angegeben und vom Dienstleister ausdrücklich bestätigt werden.

6.8
Lagerzugang
Der Kunde hat keinen physischen Zugang zum Lager, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Termin zur Besichtigung, Inventur oder Audit vereinbart.


7. Kommissionierung, Verpackung und Versand

7.1
Der Dienstleister kommissioniert Bestellungen des Kunden anhand der übermittelten Auftragsdaten. Die Auswahl und Zusammenstellung erfolgt mit kaufmännischer Sorgfalt.

7.2
Verpackung
Sofern keine spezifischen Verpackungsanweisungen des Kunden bestehen, verwendet der Dienstleister standardisierte, geeignete Verpackungsmaterialien. Vorgaben des Kunden (z. B. Branding, Sets, Beileger, Geschenkverpackung) werden nur umgesetzt, wenn dies vereinbart ist und ggf. als VAS vergütet wird.

7.3
Versand
Der Versand erfolgt nach Wahl des Dienstleisters über geeignete Transportdienstleister (z. B. DHL Warenpost, DHL Paket national/international, Spedition). Der Kunde kann bestimmte Versanddienstleister vorgeben, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.

7.4
Weitergabe von Versandkosten
Die Versandkosten werden 1:1 an den Kunden weitergegeben (ohne Aufschläge), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

7.5
Versandzeiten
Der Dienstleister übergibt Sendungen im Regelfall am selben oder nächsten Werktag an den Versanddienstleister, sofern
a) die Bestellung rechtzeitig eingeht,
b) die Ware eingelagert und verfügbar ist,
c) keine offenen Klärungen bestehen (z. B. Zahlung, Datenfehler, Verpackungsvorgaben).
Verbindliche Versandzeiten gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung (z. B. SLA).

7.6
Tracking und Nachweise
Der Dienstleister stellt auf Wunsch Sendungsnummern und Tracking-Daten bereit, soweit diese vom Versanddienstleister zur Verfügung gestellt werden.

7.7
Gefahrübergang beim Versand
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden bzw. den Empfänger über. Dies gilt auch bei Versand im Namen des Kunden.

7.8
Zoll / Auslandssendungen
Bei Sendungen außerhalb der EU ist der Kunde für alle notwendigen Zoll- und Exportdokumente verantwortlich. Der Dienstleister unterstützt hierbei nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


8. Value Added Services (VAS)

8.1
Der Dienstleister bietet zusätzliche, über Standard-Fulfillment hinausgehende Leistungen an (u. a. Co-Packing, Umpacken, Neubündelung, Promotion-Handling, Retourenabwicklung, MHD-/Chargenverwaltung, Replenishment/Lagerpflege, Dokumentation).

8.2
Value Added Services sind in der Regel kostenpflichtig und werden nach Aufwand oder gemäß Preisübersicht abgerechnet. Der genaue Umfang wird individuell vereinbart.

8.3
Retourenmanagement
Soweit vereinbart, nimmt der Dienstleister Retouren entgegen, prüft diese und lagert sie bei Wiederverwendbarkeit erneut ein. Der Kunde gibt vor, wie mit defekten, beschädigten oder nicht einlagerfähigen Waren zu verfahren ist (z. B. Entsorgung, Rücksendung, Austausch).

8.4
Co-Packing / Promotion / Aktionen
Der Dienstleister führt Umpack- und Promotionarbeiten nach den Vorgaben des Kunden aus. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Kennzeichnung, Zutatenangaben, Preisangaben, Handelsvorgaben).

8.5
MHD- und Chargenkontrolle
Soweit vereinbart, überwacht der Dienstleister MHDs und/oder Chargen und informiert den Kunden rechtzeitig über kritische Bestände. Ohne gesonderte Vereinbarung trifft den Dienstleister keine Pflicht zur aktiven Überwachung.

8.6
Dokumentation / Nachweise
Der Dienstleister dokumentiert die erledigten VAS-Leistungen in üblichem Umfang (z. B. Mengenprotokolle, Fotos, Excel-Listen) oder gemäß individueller Vereinbarung.

8.7
Mehraufwand durch mangelhafte Vorbereitung des Kunden (z. B. unsortierte Ware, fehlende Etiketten, unklare Vorgaben) wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.


9. Schnittstellen, Systeme und Datenübermittlung

9.1
Der Dienstleister stellt auf Wunsch Schnittstellen zu gängigen Shopsystemen und Plattformen (z. B. JTL, Shopify, WooCommerce, Amazon, Otto, Kaufland) zur Verfügung oder nutzt vom Kunden bereitgestellte Schnittstellen/Software.

9.2
Der Kunde ist verantwortlich für
a) die technische Einrichtung seines Systems,
b) die korrekte Übermittlung der Daten (z. B. Artikelnummern, Aufträge, Kundendaten),
c) die Pflege und Aktualität der Daten,
d) die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

9.3
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, eingehende Daten auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Falsche oder unvollständige Daten führen zu Verzögerungen oder Fehlkommissionierungen, für die der Kunde haftet.

9.4
Systemverfügbarkeit
Der Dienstleister sorgt für eine übliche Verfügbarkeit seiner Systeme. Wartungen, Updates oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Soweit möglich, informiert der Dienstleister den Kunden rechtzeitig.

9.5
IT-Sicherheit
Der Dienstleister ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen in seinem eigenen System.

9.6
Zugriffsrechte
Sofern der Kunde Zugriff auf Systeme des Dienstleisters erhält (z. B. Dashboard), sind Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seiner Zugangskennung erfolgen.

9.7
Schnittstellenänderungen
Änderungen an verwendeten Schnittstellen, Systemen oder Prozessen (z. B. API-Versionen, Shopumstellungen) müssen rechtzeitig mit dem Dienstleister abgestimmt werden. Entstehender Mehraufwand (z. B. Umprogrammierung, Tests) wird gesondert berechnet.


10. Vergütung und Preisstruktur

10.1
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der gültigen Preisübersicht oder einer individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.2
Die Vergütung kann folgende Bestandteile enthalten:

  • Lagergebühren (Paletten, Kleinteile, BIO-Lager, etc.)
  • Wareneingangsgebühren (Palette, Mischpaket, Kleinteile)
  • Kommissionierung / Pickgebühren
  • Verpackungskosten
  • Versandkosten (1:1 Weitergabe ohne Aufschlag, sofern nicht anders vereinbart)
  • Monatliche Grundgebühr / Systemnutzung
  • Value Added Services (nach Aufwand oder Stückpreis)
  • Zusatz- oder Sonderleistungen (z. B. Inventuren, Dokumentation, Projekte)

10.3
Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich nachträglich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

10.4
Mehraufwand
Der Dienstleister ist berechtigt, Mehraufwand nach tatsächlichem Zeit- oder Stückaufwand zu berechnen, wenn dieser entsteht durch:
a) mangelhafte oder unvollständige Angaben des Kunden,
b) unsortierte oder falsch verpackte Anlieferungen,
c) Sonderwünsche außerhalb des Standardprozesses,
d) dringende oder außerhalb üblicher Geschäftszeiten zu bearbeitende Aufträge.

10.5
Preisanpassungen
Der Dienstleister ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn
a) sich Lohn-, Energie-, Lager- oder Transportkosten wesentlich erhöhen,
b) gesetzliche oder behördliche Vorgaben die Kosten erhöhen,
c) Versanddienstleister oder Lieferanten die Preise erhöhen.
Preisänderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Preise als akzeptiert.

10.6
Mindestabnahmemengen bestehen nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart (USP: Flexibilität!).


11. Zahlungsbedingungen und Verzug

11.1
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

11.2
Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

11.3
Im Verzugsfall ist der Dienstleister berechtigt,
a) gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) zu verlangen,
b) eine Mahnpauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB zu erheben,
c) weitere Schäden geltend zu machen.

11.4
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Dienstleister
a) die Erbringung weiterer Leistungen verweigern,
b) Waren zurückbehalten (Pfandrecht / Unternehmerpfand nach § 369 HGB),
c) den Vertrag außerordentlich kündigen.

11.5
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Anspruch des Dienstleisters stehen.

11.6
Der Dienstleister kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, insbesondere bei hohem Warenwert, negativen Zahlungserfahrungen oder erheblichem Vorleistungsrisiko.


12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1
Einzelaufträge enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung.

12.2
Rahmenverträge / Dauerverträge werden, sofern nichts anderes vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

12.3
Abweichende Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen können individuell vereinbart werden.

12.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten verletzt und die Verletzung nicht innerhalb angemessener Frist behebt,
b) der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist,
c) der Kunde unzulässige / gefährliche Ware einlagert oder falsche Angaben macht,
d) die Durchführung des Vertrages aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben dauerhaft unmöglich wird.

12.5
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder vor Abschluss eines begonnenen Projekts ohne wichtigen Grund, bleibt der Kunde zur Zahlung der bis dahin entstandenen Kosten und eines ggf. vereinbarten Mindestumsatzes verpflichtet.


13. Eigentum, Gefahrübergang und Versicherung

13.1
Die eingelagerten Waren bleiben im Eigentum des Kunden. Der Dienstleister erwirbt kein Eigentum, es sei denn, dies ist für die Erfüllung von Leistungen erforderlich (z. B. Umverpackung, VAS).

13.2
Gefahrübergang bei Lagerung
Mit Annahme der Ware zum Wareneingang geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Dienstleister als Lagerhalter über – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des HGB (§ 475 ff. HGB).

13.3
Gefahrübergang beim Versand
Sobald der Dienstleister die Ware an einen Transportdienstleister oder Spediteur übergibt, geht die Gefahr auf den Kunden oder den Empfänger über (§ 447 BGB analog). Der Transport erfolgt im Namen und auf Risiko des Kunden.

13.4
Versicherung der Lagerware
Der Dienstleister unterhält eine betriebliche Haftpflichtversicherung und – sofern vereinbart – eine Lagerwarenversicherung.
WICHTIG (für spätere USP):
Der Kunde kann eine zusätzliche Versicherung oder höhere Deckungssumme beauftragen; etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.

13.5
Mitteilungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Warenwert, besondere Risiken oder empfindliche Waren schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, haftet der Dienstleister nur im gesetzlichen Mindestumfang.

13.6
Unterversicherung
Teilt der Kunde keinen oder einen zu niedrigen Warenwert mit, erfolgt eine Einlagerung auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung oder Versicherung über den gemeldeten Wert hinaus ist ausgeschlossen.

13.7
Pfandrecht / Zurückbehaltungsrecht
Der Dienstleister hat an den eingelagerten Waren ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht nach § 369 HGB sowie ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind.

13.8
Im Schadensfall
Der Dienstleister zeigt dem Kunden Schäden oder Verluste unverzüglich an und unterstützt bei der Schadensabwicklung.


14. Haftung und Haftungsbegrenzung

14.1
Der Dienstleister haftet für Schäden nur, soweit diese
a) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
b) auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen.
In letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

14.2
Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.3
Haftung nach HGB
Soweit der Dienstleister als Lagerhalter oder Frachtführer i. S. d. HGB tätig wird, gelten ergänzend die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen des Handelsgesetzbuches (§§ 461 ff. HGB, ggf. ADSp / Logistik-AGB, falls vereinbart).

14.4
Haftung bei Verlust / Beschädigung von Waren
Die Haftung ist – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt auf
a) den Zeitwert der Ware, nicht den Verkaufspreis,
b) maximal die Deckung durch die Versicherung,
c) je Schadensfall eine vertraglich definierte Höchstsumme (optional für später).

14.5
Haftungsausschluss bei:

  • unzureichender oder falscher Information durch den Kunden,
  • unzureichender Verpackung durch den Kunden,
  • höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen,
  • Leistungen von Versanddienstleistern oder Speditionen,
  • Datenfehlern / Systemschnittstellen des Kunden.

14.6
Produkthaftung, Rückrufaktionen
Für produktsicherheitsrechtliche Anforderungen, Kennzeichnungspflichten oder Rückrufen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, da er Hersteller/Inverkehrbringer bleibt. Der Dienstleister unterstützt auf Wunsch gegen Vergütung.

14.7
Haftung für Subunternehmer
Der Dienstleister haftet für eigenes Auswahlverschulden bei der Auswahl von Subunternehmern. Eine weitergehende Haftung für deren Verhalten besteht nur im gesetzlichen Rahmen.

14.8
Zwingende Haftung
Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


15. Pflichtverletzungen des Kunden und Vertragsstrafen

15.1
Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten (z. B. Lieferung gefährlicher, illegaler oder falsch deklarierter Waren, fehlende Mitwirkung, falsche Daten), haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten.

15.2
Der Dienstleister ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen des Kunden eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, insbesondere bei:

  • vorsätzlicher Falschangabe über Ware oder Inhaltsstoffe,
  • Nichtbeachtung gesetzlicher Kennzeichnung,
  • unberechtigtem Zutritt zum Lager,
  • Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten,
  • IT-/Schnittstellenmanipulation.

15.3
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird angerechnet.

15.4
Der Dienstleister kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden den Vertrag fristlos kündigen (siehe § 12).


16. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

16.1
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht allgemein bekannten Informationen (z. B. Preise, Prozesse, Kundendaten, Rezepte, Verkaufszahlen).

16.2
Der Dienstleister wird insbesondere keine Informationen über Produkte, Margen, Strategien oder Endkunden des Kunden ohne dessen Zustimmung nutzen oder offenlegen.

16.3
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für mindestens 3 Jahre, längere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

16.4
Ausnahmen bestehen nur, wenn
a) die Information öffentlich bekannt ist,
b) die Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist,
c) die Information von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurde.


17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung (DSGVO)

17.1
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Name, Adresse, Bestelldaten von Endkunden).

17.2
Die Parteien schließen vor Beginn der Datenverarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne AVV erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten.

17.3
Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten vor Verlust, Zugriff, Veränderung oder unbefugter Weitergabe.

17.4
Der Kunde bleibt verantwortliche Stelle i. S. d. DSGVO. Er ist verantwortlich für
a) Rechtmäßigkeit der Datenerhebung,
b) Informationspflichten gegenüber Endkunden,
c) Wahrung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung etc.).

17.5
Subunternehmer (z. B. IT-Hosting, Versanddienstleister) werden nur mit Zustimmung des Kunden als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt und vertraglich nach DSGVO verpflichtet.


18. Einsatz von Subunternehmern

18.1
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer (z. B. DHL, Speditionen, IT-Dienstleister, Verpackungsunternehmen) einzusetzen.

18.2
Der Dienstleister bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

18.3
Der Kunde darf Subunternehmer nur aus wichtigem Grund ablehnen.

18.4
Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Regelungen aus § 17 (DSGVO, AVV, Unterauftragsverarbeitung).


19. Höhere Gewalt

19.1
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik, Energieausfall, IT-Ausfall) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

19.2
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

19.3
Dauert die Störung länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.


20. Schlussbestimmungen

20.1
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

20.2
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters (z. B. Mönchengladbach / Viersen).

20.3
Schrift-/Textform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

20.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird eine wirtschaftliche Lücke zu Lasten des Dienstleisters geschlossen.

20.5
Im Falle von Widersprüchen zwischen individueller Vereinbarung (z. B. Angebot, SLA, Projektvertrag) und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.